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Mitglieder-Infos

Background-Wissen kurz gefasst

Nützliche Informa­tionen für eure Arbeit als Produzent*innen und Veran­stalter*innen
Veranstaltung

Förderungen

Hier haben wir für euch die wichtigsten Förder­stellen in Österreich und ihre Ansprech­partner*innen zusammen­gestellt. Alle aktuellen Einreich­termine findet ihr immer in unserem wöchent­lichen Newsletter.

Veranstaltung

Veranstaltungsrecht

Hier haben wir für euch zusammengefasst, wie eine Veranstaltung bei der Stadt Graz anzumelden ist.

Die meisten Veranstaltungen im Freien Tanz- und Theaterbereich fallen in eine der ersten beiden Kategorien:

Spielstätte oder Gaststätte

Veranstaltung in einer Spielstätte mit Veran­stal­tungs­­stätten­­bewilli­­gung bzw. in einem Gasthaus mit gewerbe­­rechtli­cher Betriebs­anlagen­genehmi­gung.

Es besteht Meldepflicht
Meldefrist:
2 Wochen
Kosten: 20 € pro Meldung

Kleinveranstaltung

Kriterien:

  • max. 300 Personen
  • Veranstaltungszeit zwischen. 08:00 und 22:00 Uhr
  • nicht länger als 3 Tage
  • keine Gefährdung des Publikums zu erwarten

Es besteht Meldepflicht
Meldefrist: 2 Wochen
Kosten: 20 € pro Meldung

Veranstaltung mit Anzeigepflicht

Veranstal­tungen, die nicht in die oberen beiden Kategorien fallen.

Es besteht Anzeigepflicht
Anzeigefrist:
6 Wochen
Kosten: Anzeige: um die 160 €, abhängig von den geforderten Beilagen

Großveranstaltung

… sind Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Per­sonen.

Es besteht Bewil­liguns­pflicht
Fristen:
abhängig vom Verwaltungsaufwand, bitte mindestens 2 Monate einkalkulieren.

Gesetzliche Frist: 3 Monate
Kosten: abhängig von Verwaltungsaufwand

Die Meldung kann ganz einfach online gemacht werden. Link: https://egov.graz.gv.at Veranstaltungen

Anhand konkreter Fälle bedeutet dies:
 

Fall 1: Theater spielt in einer Spiel­stätte mit Veran­­staltungs­­stätten­­bewil­li­­gung bzw. in einem Gasthaus mit gewerbe­rechtli­cher Betriebs­­anlagen­­geneh­mi­­gung

Meldung mit Formular: Veranstaltung – Meldung 

  • Die 3-Tage Beschränkung gilt in diesem Fall nicht; es kann an beliebig vielen aufeinander folgenden Tagen gespielt werden.
  • Bescheiddaten der Ver­anstal­tungs­stätten­bewil­li­gung/Be­triebs­anlagen­geneh­mi­gung sind anzugeben
  • Zustimmung der Eigen­tümer*innen (des Betreibers) ist beizulegen
     

Fall 2: Theater spielt an einem unüblichen Ort (z.B. leeren Geschäftslokal) ohne Veran­staltungs­stätten­genehmi­gung oder Betriebs­anlagen­genehmi­gung

Meldung mit Formular: Kleinveranstaltung – Meldung 

  • Veranstaltung muss zwischen 8 und 22 Uhr stattfinden und unter 300 Besucher haben
  • Es darf an einem Ort ohne Veran­staltungs­stätten­bewilli­gung nicht mehr als 10 Tage/Jahr gespielt werden, anson­sten ist eine Veran­staltungs­stätten­bewilli­gung not­wendig.
  • 3-Tage Regel gilt. Es darf nur an max. 3 auf­einander folgen­den Tagen gespielt werden. Für jedes 3-Tage-Paket ist wie­derum eine Meldung (à 20 €) vorzunehmen.
  • Der Veran­stalter über­nimmt die Verant­wortung, dass alle Vor­kehrun­gen zur Sicher­heit getrof­fen wurden, es gibt keine Auf­lagen und keine behörd­liche Abnahme
  • Zustim­mung der Eigen­tümer*innen (des Betrei­bers) ist beizulegen (wenn Mieter dann von diesem und aber auch vom Eigen­tümer laut Grundbuch)

Wenn mehr als 3 Tage am Stück oder mehr als 10 Tage/Jahr gespielt wird, ist eine Anzeige notwendig.

Anzeige mit Formular Veranstaltung – Anzeige 

In diesem Fall gibt es Auflagen bezüglich der Ver­anstal­tungs­stätte, d.h. bezüglich der ver­wendeten Ver­anstal­tungs­ein­rich­tun­gen, der Ver­kehrs­situa­tion, der Sicher­heits­vor­kehrun­gen, des Brand­schutzes und Rettungs­dienstes, der sanitären Einrich­tungen etc.
 

Fall 3: Theater spielt im öffentlichen Raum

Meldung mit Formular Kleinveranstaltung – Meldung

  • Wie im Fall 2: Veranstaltung muss zwischen 8 und 22 Uhr stattfinden und unter 300 Besucher haben. Es darf nur an max. 3 aufeinander folgenden Tagen gespielt werden. Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung, dass alle Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen wurden.
  • Zustimmung des Grundeigentümers –> Straßenamt der Stadt Graz ist notwendig

 

Genehmigung einer Podesterie, Tribüne, …

Wenn es für eine Ver­anstaltungs­einrichtung (Podesterie etc.) schon eine Register-Nr. gibt, ist nach neuer­lichem Aufstel­len nur noch die Bestäti­gung bzw. der Abnahme­befund einer befugten Person mit Fach­kenntnis nötig, z.B. Techniker*in der Produktion.

Bei der Meldung einer Klein­veran­staltung ist die Registrier­nummer nicht anzugeben (nur die Bestäti­gung ist vor Ort für den Fall einer Kontrolle bereit­zuhalten); bei der Anzeige einer Veran­staltung sind alle Veran­staltungs­einr­ich­tun­gen mit Registrier­num­mer anzu­geben.

Weitere Informationen: Ing. Köhler bei der Bau- und Anlagenbehörde steht gerne für Fragen zur Verfügung: +43 316 872 5974, veranstaltungen@stadt.graz.at

Veranstaltung

Eure Veranstaltung bewerben

Hier haben wir euch ein paar Plattformen für die Bewerbung eurer Produktionen zusammengestellt. Außerdem könnt ihr eure Veranstaltung in unserem wöchentlichen Newsletter (immer freitags) ankündigen.

Stadt Graz

Kulturserver der Stadt Graz

Selbst eintragen oder Email schreiben an: redaktion@kulturserver-graz.at

Theaterspielplan Österreich

https://theaterspielplan.at/

Termine selbst eintragen - sie erscheinen dann auch im Spielplan auf www.dasanderetheater.at

LAUT! Eventkalender

https://www.laut.or.at/events/

Online und monatlichen Informationsaussendung - Infos: laut@laut.or.at

Hunger auf Kunst und Kultur

https://hakuk.st

Kulturkalender - Regionen der Steiermark, Veranstaltungstipps der Partner*innen des Kulturpass

KUMA

https://kuma.at

KUMA erfasst den Großteil aller Kulturangebote in der Steiermark und präsentiert diese tagesaktuell - online, als App und samt redaktioneller Berichte.

Guider

https://guider.at/

Kostenlose Eventeinträge für Veranstalter. Ein Service von Künz Media